Versicherungsrecht

„Und das steht wirklich im Kleingedruckten?“

Das Versicherungsrecht ist eines der größten Fachgebiete meiner Kanzlei. Ich werde für Sie daher gerne in alle gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten rund um das Versicherungsrecht tätig.

Dieses umfasst Tätigkeiten im Bereich der Regulierung von Schäden mit dem Versicherer und natürlich auch Tätigkeiten der gerichtlichen Anspruchsdurchsetzung gegenüber Versicherer.

Im Fokus der anwaltlichen Tätigkeit meiner Kanzlei liegt die Überprüfung des Bestehens einer Eintrittspflicht des Versicherers und wenn ja, in welchem Umfang die Versicherung dafür eintreten muss.

Im Folgenden werden beispielhaft einige Bereiche des Versicherungsrechts dargelegt, um Ihnen einen Überblick über die Thematik zu geben. Möglich sind Ansprüche aus …

  • der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU Vers.)
  • einer privaten Unfallversicherung
  • einer privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung
  • einer Kaskoversicherung (z. B. PKW Vollkaskoversicherung)
  • KFZ- Haftpflichtversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Fehlerhafte Angaben des Versicherungsnehmers bei Vertragsschluss

… und zahlreichen weiteren Versicherungsverträgen.

Des weiteren gibt es in der Praxis Tätigkeiten zu vorvertraglichen Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers, besondere Versicherungsbedingungen und Ausnahmen wie Ausschlussklauseln, Nichtleistungen oder Verzug des Versicherers. Besonders häufen sich diese Thematiken bei Schäden in der Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeldversicherung.