Verkehrsrecht

„Es hat gekracht – und ich soll schuld gewesen sein?!“

Im Verkehrsrecht übernehme ich die komplette Regulierung von Verkehrsunfällen. Dazu gehört die Korrespondenz mit der eigenen und gegnerischen Versicherung, die schnelle Durchsetzung ihrer Ansprüche im Bezug auf Personen- und Fahrzeugschäden, sowie auf Ersatz von Mietwagenkosten und vielem mehr.

Die Tätigkeiten im Verkehrsrecht überschneiden sich oftmals mit meinem anwaltlichen Tätigkeitsbereich des Versicherungsrechts. Im Fokus liegen hier meist die Haftpflicht-, Kasko-, und Unfallversicherung.

Auch bei allgemeinen verkehrsrechtlichen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Seite.